Gasvergleich

Gasvergleich

Gasvergleich lohnt sich

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes können Sie als Kunde selbst entscheiden, bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen. Überregionale Gasanbieter sind oft wesentlich preiswerter als örtliche Grundversorger. Je nach Höhe des Verbrauchs liegt das Sparpotential häufig bei mehreren hundert Euro im Jahr. Der Wechsel zu einem günstigeren Gaslieferer entlastet Ihre Haushaltskasse also deutlich.


Stromvergleich

Stromvergleich

Durch Stromvergleich sparen Sie bares Geld

Strom wird immer teurer. Als Verbraucher sind Sie nicht an den regionalen Versorger gebunden. Sie können also selbst entscheiden, von wem Sie Ihren Strom beziehen. Wenn Sie die Strompreise ver­gleichen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln, sparen sie oft hunderte Euro im Jahr. Der Wechsel ist im Regelfall problemlos möglich, Ihr neuer Anbieter erledigt alle Formalitäten für Sie.


Home-Office: Versicherungsschutz an neue Arbeitswelt anpassen

Home-Office: Versicherungsschutz an neue Arbeitswelt anpassen

Die Covid-19-Pandemie stellt nicht nur das gesellschaftliche Miteinander auf eine Probe, sondern krempelt auch das Arbeitsleben komplett um. Viele Firmen haben ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Für manch Angestellten war dies eine neue Situation. Als erster spürbarer Effekt wirkte der Wegfall von Arbeitswegen inklusive Berufsverkehr positiv. Es stand mehr Zeit für Freizeit und Familie z...mehr ]


Patientenverfügung: In jeder Situation selbstbestimmt leben

Patientenverfügung: In jeder Situation selbstbestimmt leben

Hierzulande hat jeder hat das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer zu regeln. Aber nicht jeder ist dazu in der Lage, und schon gar nicht in jeder Lebensphase. Krankheit, ein plötzlicher Unfall oder körperlicher wie auch geistiger Kräfteverfall können uns daran hindern, wichtige Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entsc...mehr ]


Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Krankentagegeld: Einkommensschutz ohne Nebenwirkungen

Manchmal reicht ein falscher Schritt für üble Folgen: Ein Bänderriss, ein Bandscheibenvorfall oder ein komplizierter Bruch des Beines sorgen dann für eine lange Zwangspause vom Beruf. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch kostspielig werden: Denn wer nicht arbeiten kann, bekommt nach sechs Wochen weniger bzw. gar kein Gehalt. Dabei lassen sich finanzielle Langzeitschäden vermeiden und di...mehr ]


Haft­pflicht: Das sollte Ihre Versicherung können

Haftpflicht: Das sollte Ihre Versicherung können

Unter Freunden hilft man sich – Ehrensache. Gerade bei einem Umzug kann man schließlich jede helfende Hand gebrauchen. Aber wenn dabei ein Missgeschick passiert, geht manchmal nicht nur die teure Designerlampe, sondern auch die Freundschaft zu Bruch.

Rechtlich ist die Lage klar: Wer andern hilft, muss nicht haften, wenn es zu einem Schaden kommt. Anders sieht es nur aus, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist. Ansonsten gehen Juristen von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss aus. Schließlich soll der Helfer für seinen Freundschaftsdienst nicht noch bestraft werden. Und für die Gegenseite gilt: Wer andere um Hilfe bittet, ob Freunde, Nachbarn oder Kollegen, muss für deren Malheur geradestehen. Und weil das so ist, zahlt auch die Haft­pflichtversicherung des helfenden Schadenverursachers nicht. Es sei denn, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gefälligkeitsschäden. Das ist gerade bei älteren Verträgen meist nicht der Fall.

Eine Parallele gibt es beim Versicherungsschutz für Kinder unter sieben Jahren. Die gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig. Im Schadenfall sind weder sie noch ihre Eltern schadensersatzpflichtig, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Nur besonders leistungsfähige Haft­pflichtversicherungen zahlen in diesem Fall. Voraussetzung ist der „Einschluss deliktunfähige Kinder“. Andernfalls gehen Geschädigte leer aus. Und das kann den Nachbarschaftsfrieden erheblich gefährden.

Eine „Forderungsausfalldeckung“ zählt ebenfalls zu den nützlichen Extras im Haft­pflichtvertrag. Sie kommt zum Tragen, wenn jemand vom Gericht zum Schadensersatz verurteilt wurde, aber weder Geld noch eine Haft­pflichtversicherung besitzt. In diesem Fall übernimmt die Haft­pflichtversicherung des Geschädigten die Zahlung, obwohl der Schädiger selbst nicht versichert war.

Die Beispiele zeigen: Auch bei Haft­pflichtpolicen gibt es große Unterschiede. Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern entscheiden Sie sich immer für einen leistungsfähigen Vertrag mit aktuellem Bedingungswerk. Der ist manchmal sogar günstiger als sein Vorgänger.

 


Berufsunfähig: Wenn nichts mehr geht

Berufsunfähig:  Wenn nichts mehr geht

Die Beschäftigung boomt. Noch nie gab es in Deutschland so viele Berufstätige wie heute – 43,4 Millionen. Gerade qualifizierte Arbeitnehmer haben gute Karten. Ihr Einkommen steigt, und wenn sie den Job wechseln wollen, haben sie häufig die Wahl unter mehreren attraktiven Angeboten.

Und wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt? Die gesetzliche Rentenversicherung zeigt sich in diesen Fällen knauserig. Sie zahlt, wenn überhaupt, nur eine magere Erwerbsminderungsrente. Die beträgt für Neurentner gerade mal 700 Euro im Monat. Rund die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente lehnt die staatliche Rentenkasse sogar ab.

Für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben (müssen), ist zusätzliche Vorsorge angesagt. Den besten Schutz verspricht eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU). Die Rente wird fällig, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann, weil die Gesundheit nicht mehr mitspielt. Allerdings ist so ein Vertrag nicht ganz billig. Wer körperlich arbeitet oder größeren Risiken ausgesetzt ist, muss oft tief in die Tasche greifen. Einfach weniger Rente zu vereinbaren, ist keine gute Idee. Je niedriger,  umso größer die Gefahr, dass sie auf Leistungen der Grundrente angerechnet wird. 

Intelligenter ist, einen Vertag so früh wie möglich abzuschließen. Denn mit dem Alter bei Beginn steigt auch der Beitrag. Deshalb bieten manche Versicherer sogar schon Schutz für Schulkinder, der dann beim Start in den Beruf angepasst wird. Kostengünstige Alternativen zur BU bieten Tarife, die bei Eintritt einer schweren Krankheit zahlen. Allerdings wird hier nicht der jeweilige Beruf versichert. Multirenten leisten bei Krankheit, aber auch für Unfallinvalidität oder Verlust von Fähigkeiten wie sehen, gehen oder sitzen („Grundfähigkeiten“). Grundfähigkeiten können auch eigenständig abgesichert werden. So oder so – wir finden fast immer eine geeignete Lösung.


Alters­vorsorge: Chancen richtig nutzen, Risiken minimieren

Altersvorsorge: Chancen richtig nutzen, Risiken minimieren

Für die finanzielle Versorgung im Alter wird eine zusätzliche private Alters­vorsorge immer wichtiger. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt und hinterlässt zwangsläufig eine Einkommenslücke. Diese gilt es zu schließen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die private Alters­vorsorge. Auch sie steht vor einer Herausforderung, da in Zeiten niedriger Zinsen klassische Produkte wie Sparbuch oder Festgeld...mehr ]


Kredite

Kredite

Konsumkredit, Autokredit, Darlehen für Bauherrn
Jeder Kredit ist ein Darlehen, das Sie in Raten zurückzahlen. Bevor die Bank Ihrem Kreditantrag zustimmt, prüft sie Ihre finanzielle Bonität. Bei größeren Darlehen fordert die Bank Sicherheiten. Kleinere Ratenkredite werden ohne dingliche Sicherung vergeben, stattdessen wird häufig eine Gehaltsabtretung verlangt.

Beim Autokredit bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Bank, bis Sie den Kredit voll abgetragen haben. Der Kreditgeber eines Hypothekendarlehens behält sich das Pfandrecht an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vor, bis Sie Darlehen und Zinsen vollständig zurückzahlen.

Beim Kredit­ver­gleich zählt der Effektivzins
Zusätzlich zum Nennzins fallen bei Krediten oft weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Ausgabeaufschläge an. Jeder Kreditanbieter muss deshalb einen Effektivzins ausweisen, der alle Zusatzkosten enthält. Vergleichen Sie die Kreditangebote anhand dieses Effektivzins.

Restschuldversicherung möglichst vermeiden
Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschließen, ist die Rückzahlung ihres Kredits gesichert, falls Sie während der Laufzeit zahlungsunfähig werden. Eine Restschuldversicherung verteuert den Kredit allerdings kräftig.


Füreinander einstehen: Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Füreinander einstehen: Risikolebensversicherung

Partnerschaft bedeutet Verantwortung – in der Familie ebenso wie im Beruf. Sich aufeinander verlassen können, gehört zu den Grundpfeilern einer guten Beziehung. Doch was, wenn dem Gegenüber etwas zustößt? Wie eine aktuelle Umfrage berichtet, würden 65 Prozent aller Frauen nicht nur emotional, sondern auch finanziell unter dem Tod ihres Lebenspartners leiden. Unter den männ­lichen Befragten liege die Zahl bei 38 Prozent. Und trotzdem hätten nur 14 Prozent der weib­lichen und 18 Prozent der männ­lichen Befragten eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abgeschlossen.

Dabei bietet die Risiko­lebens­ver­si­che­rung viel Schutz für kleines Geld. Sie zahlt den vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Die Prämie richtet sich nach Alter, Laufzeit, dem Gesundheitszustand und natürlich der Versicherungssumme. Die meisten Tarife bieten Rabatte für Nichtraucher. Muss der Versicherer weniger für Versicherungsleistungen aufwenden als kalkuliert, entstehen Gewinne. Die werden oft zur Verrechnung mit der Prämie herangezogen. Auf diese Weise sinkt der tatsächliche Zahlbetrag.

Ob Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner: Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützt zuverlässig. Gerade wenn kleine Kinder zu versorgen sind, erweist sie sich als unverzichtbar. Auch zur Absicherung von Darlehen und Hypotheken ist sie oft alternativlos. Geschäftspartner sichern den Fortbestand des Unternehmens über eine gegenseitige Absicherung, und manche Firmen ver­sichern wichtige Leistungsträger („Schlüsselkraftversicherung“). Steuerlich kann es sinnvoll sein, Verträge überkreuz abzuschließen. In diesem Fall ist jeweils ein Partner Versicherungsnehmer(VN) und Beitragszahler und der/die andere versicherte Person (VP). Beim Tod der VP fließt die Leistung steuerfrei an den VN. Gern beantworten wir Ihre Fragen zu Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungen.


Lage Naumburger Maklerbüro